DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN des Wiener/Niederösterreichischen
Eishockeyverbandes für die
Regionalliga Ost 2025/26
nach IIHF-Statut und Regeln des OEHV

Organisation

(1) Die Liga wird vom WEHV in Abstimmung mit dem NÖELV organisiert.

(2) Der Liga-Vorsitzende der Regionalliga Ost (RLO) ist Andreas Ösze, Ligareferent (=
Wettspielreferent) ist Friedrich Waldherr.

(3) Die Regionalliga Ost wird nach IIHF-Regeln und den Meldebestimmungen des ÖEHV
abgewickelt.

(4) Spielberechtigung
Es sind grundsätzlich nur beim ÖEHV ordnungsgemäß gemeldete Spieler in Regionalliga Ost
(RLO) spielberechtigt. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit dem Ligavorsitzenden Andreas
Ösze und Ligareferent Friedrich Waldherr möglich.

(5) Für jene Vereine, die mit einer zweiten Mannschaft an der Meisterschaft teilnehmen wollen,
gelten die Bestimmungen des ÖEHV, sofern der WEHV/NÖELV keine anderen Bestimmungen
beschließen.

Inhalt

§ 1 Meisterschaftsteilnehmer
§ 2 Teilnahmeverpflichtung
§ 3 Austragungsmodus
§ 4 Meisterschaftstermine
§ 5 Meistertitel
§ 6 Spielberechtigung
§ 7 Ausrüstung
§ 8 Pflichten des Veranstalters
§ 9 Pflichten der Gastmannschaft
§ 10 Schiedsrichter
§ 11 Wertung
§ 12 Beglaubigung der Wettspiele
§ 13 Nichtantreten einer Mannschaft, Wartezeiten, Spielfähigkeit des Platzes
§ 14 Bestimmungen betreffend Spielerberechtigung § 15 Strafen
§ 16 Proteste
§ 17 Schlussbestimmungen
§ 18 Dopingbestimmungen

§1 Meisterschaftsteilnehmer

Nachfolgende Vereine beteiligen sich 2025/26 an der Meisterschaft der Regionalliga Ost:
EC KSV Flowers
EC Vienna-University-Totonka
Stockerauer Eissport Verein
Union EC Wien
Wiener Eislauf-Verein (WEV II)
EHV Ternitzer Eiswölfe
EHC Hummels Tulln
HC Bulls Traiskirchen

§2 Teilnahmeverpflichtung

§2a Nenngebühr:
Die Nenngebühr beträgt 250€ --
(zu überweisen auf das Konto des WEHV!)
Die Nennung wird erst nach Eingang der schriftlichen Nennung sowie dem Eingang der
Nenngebühr (Bankbeleg) vor dem angeführten Nennschluss laut Ausschreibung gültig.

§2b Zurückziehen der Nennung / Rücktritt vor Meisterschaftsbeginn / Rücktritt nach
Meisterschaftsbeginn

Das Zurückziehen einer abgegebenen Nennung nach dem offiziellen Nennschluss (Datum) und der
damit erfolgte Rücktritt von der Teilnahme an diesem Bewerb sowie das Ausscheiden eines
Vereines nach dem offiziellen Nennschluss bzw. nach dem erfolgten Meisterschaftsbeginn (1.
Ligaspiel) werden folgendermaßen geahndet:

1. Strafe nach der Disziplinarordnung des ÖEHV

2. Ersatz des Schadens und der Kosten, die durch dieses Verhalten den Landesverbänden
WEHV und NÖELV oder deren Mitgliedern entstanden sind.

3. Verwirkung des Rechtes auf Bezug von Subventionen und/oder Vergütungen aller Art.

4. + 500.- Pönale, wenn der Rückzug nach dem Nennschluss aber noch vor
Meisterschaftsbeginn (1. Ligaspiel) erfolgt

5. + 900.- Pönale, wenn der Rückzug nach dem Meisterschaftsbeginn (1. Ligaspiel) erfolgt.

§3 Austragungsmodus

Grunddurchgang
Der Grunddurchgang wird in einer einfachen Hin/Rückrunde nach Regeln der IIHF 3 x 20 Min.
netto gespielt. Der Sieger erhält 3 Punkte, Verlierer 0 Punkte.Bei unentschiedenem Spielstand nach Ablauf der regulären Spielzeit erhalten beide Mannschaften
je einen Punkt. Es erfolgt nach einer zweiminütigen Pause ohne Eisreinigung eine fünfminütige
„Sudden Victory Overtime“ mit je drei Feldspielern. Es müssen immer mindestens drei Spieler am
Eis sein. Sollte der Spielstand danach immer noch gleich sein, erfolgt ein Penaltyschießen nach
ÖEHV-Regeln. Der Sieger erhält einen weiteren Zusatzpunkt.

Halbfinale
Nach dem Grunddurchgang spielen die 4 Tabellenerstplatzierten (Kreuzspiel-Modus: 1. vs. 4., 2. vs.
3.) im Halbfinale im „Best of Three-Modus“ um den Einzug ins Finale. Die besser platzierte
Mannschaft in der Tabelle des Grunddurchganges hat im ersten Spiel Heimrecht.
Bei unentschiedenem Spielstand nach Ablauf der regulären Spielzeit gibt es – analog zum
Spielverlauf im Grunddurchgang - eine „Sudden Victory Overtime“ mit je drei Feldspielern. Es
müssen immer mindestens drei Spieler am Eis sein. Sollte der Spielstand danach immer noch gleich
sein, erfolgt ein Penaltyschießen nach ÖEHV-Regeln, um den Sieger zu ermitteln. Jene Mannschaft,
die 2 Siege erreicht, steigt ins Finale auf.

Finale
Die Finalspiele werden ebenfalls im Modus „Best of Three“ gespielt. Es gelten die gleichen
Spielmodus-regeln wie im Halbfinale.
ACHTUNG: Sollte es im Halbfinale oder Finale zu einem 3. Spiel kommen, so gibt es hinsichtlich
der anfallenden Kosten eine Aufteilung zwischen Heim- und Gastmannschaft
!!! Ein Spiel um Platz 3 kann von den Verlierern der Halbfinali separat vereinbart werden
(auch der Austragungsmodus – 1 Entscheidungsspiel, Best of Three oder 2 Spiele nach CHL-
Modus), muss aber vom Ligavorsitzenden bewilligt und dem Ligareferenten mitgeteilt
werden.

§4 Meisterschaftstermine

Die Reihenfolge der Spiele und die Festsetzung der Spielstätten wird durch den Ligareferenten
bestimmt, wobei auf die im Vorfeld zwischen den Vereinen vereinbarte Verfügbarkeit der
Heimspielstätten (Eissituation auf Freiluftplätzen) Rücksicht zu nehmen ist.
Dem Ligareferenten obliegt somit die Auslosung der Paarungen, die Festsetzung der Termine und
der Spielstätten sowie auch die Überwachung der Meisterschaftsspiele in Grunddurchgang,
Halbfinale und Finale.
Eine Änderung eines Termines bzw. eines Spielortes ist nur mit Zustimmung des Ligareferenten
möglich, ebenso das Tauschen bzw. der Verzicht des Heimrechtes.
Ohne Zustimmung des Ligareferenten vorgenommene Verschiebungen werden für die Wertung der
RLO nicht herangezogen und der MOBA-Referent hat gemäß § 11 vorzugehen.

ACHTUNG:
Etwaige - auch kurzfristige - Verschiebungen durch fehlende Eiszeiten in der STEFFL-Arena
können jederzeit möglich sein. Diesbezüglich wird sich der Ligareferent um einen baldigen
Ersatztermin bei der Eishallenverwaltung kümmern.
Sollte durch schlüssige Beweise das Verschulden einer Nichtaustragung durch den MOBA
festgestellt werden, muss dieser gemäß § 11 vorgehen.
Sollte ein Spiel aus Gründen „Höherer Gewalt“ nicht ausgetragen worden sein, muss nach
entsprechender Feststellung durch den MOBA-Referenten, der Ligareferent einen neuen Termin
festlegen.

Beispiele „Höherer Gewalt“:

  • UNWETTERWARNUNG  Veranstalter setzt sich mit Gegner (spätestens 5h von Spielbeginn) in Verbindung u. teilt einvernehmliche Entscheidungsfindung dem Ligareferenten mit.

  • Plötzlich einsetzender REGEN oder SCHNEEFALL SR trifft die Entscheidung und informiert Ligareferenten.

  • LICHTAUSFALL, EISGEBRECHEN, BANDEN-DEFEKT, EISMASCHINEN-DEFEKT SR trifft die Entscheidung und informiert Ligareferenten.

Eine aus Termingründen auftretende Nicht-Verfügbarkeit der Spielstätte, die eine Nicht-Austragung
des angesetzten RLO-Spieles nach sich zieht, fällt nicht unter Höhere Gewalt.
Sollte das Spiel aus diesem Grund nicht stattfinden, wird es mit 0:5 gegen den Heimverein
gewertet.
Die Spiele müssen so angesetzt werden, dass sie spätestens mit Betriebsschluss der Spielanlage
beendet werden können.
Sollte für ein Nachtragsspiel vom Ligareferenten ein Termin festgelegt worden sein, bis zu
welchem das Spiel nachzutragen gewesen wäre, und es ist bis zu diesem Termin nicht nachgetragen
worden, wird es in der Tabelle mit 0:5 gegen den nicht angetretenen gewertet.

§5 Meistertitel

Der Sieger des Finales (Best of Three) bekommt den Meisterpokal der Regionalliga Ost.
Der Sieger bzw. der Zweitplatzierte der Regionalliga Ost erhält vom WEHV/NÖLV (je nach
Zugehörigkeit des Vereines) je 28 Ehrenzeichen.
Haben mehr als 28 Spieler an den Wettspielen dieser Meisterschaft teilgenommen, ist der Verein
berechtigt, für jene Spieler, welche mindestens an der Hälfte der ausgetragenen Spiele
teilgenommen haben, weitere Ehrenzeichen auf eigene Kosten rechtzeitig beim WEHV/NÖELV
anzufordern.

§6 Spielberechtigung

Es sind grundsätzlich nur beim ÖEHV ordnungsgemäß gemeldete Spieler in dieser Liga (RLO)
spielberechtigt.
Jeder Spieler der RLO muss bei einem Verein des WEHV oder des NÖELV gemeldet sein.

§6a Ausländische Spieler
Ab der Saison 2023/24 dürfen unbegrenzt ausländische Spieler (gemäß den Richtlinien des ÖEHV)
eingesetzt werden, wobei sich der Ligavorsitzende vorbehält, in jedem Einzelfall die
Spielberechtigung zu prüfen und freizugeben.
Der Ligavorsitzende hat in jedem einzelnen Fall ein Vetorecht, wenn der Spieler (trotz Unterlagen
wie Meldezettel, E-Card usw.) nicht im Sinne der Ausländerregel des WEHV/NÖELV angemeldet
ist. Ausnahmen sind ausnahmslos nur nach Rücksprache mit dem Ligavorsitzendem, Andreas Ösze,
möglich. Dasselbe Vetorecht des Ligavorsitzenden gilt für Ausländer mit Transferkarte.

Folgende Kriterien finden dabei Anwendung (Aufzählung nicht taxativ):
Hauptwohnsitz in ÖSTERREICH (Nachweis: Meldezettel)
Nachweis über Arbeitsplatz oder ähnliche Beschäftigung (Dienstgeberbestätigung,
Inskriptionsbestätigung, Schulbesuchsbestätigung oder ähnliches)
Es ist jedenfalls nicht erlaubt, Spieler aus dem Ausland nur für Meisterschaftsspiele zu verpflichten.
Österreichische Staatsbürger, die eine Transferkarte besitzen, fallen nicht unter die
Transferkartenregelung.

§6b An- u. Abmeldung / Spielertausch / Leihabkommen

  • Die An- und Abmeldung von Spielern mit österreichischer Staatsbürgerschaft, von Transferkartenspielern mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Tauschvorgänge sowie der Abschluss von Spieler-Leihabkommen sind NUR bis zum 15.12.2025 möglich.

  • Österreichische Spieler und Transferkarten-Spieler dürfen bis zum Ende der Transferzeit, 15.12.2025, neu angemeldet werden, sofern sie nicht in derselben Liga bereits in der laufenden Saison tätig waren.

§6c Torhüterausnahmegenehmigung:
Bei Verhinderung aller eigenen gemeldeten Torleute ist der Einsatz von beim OEHV
ordnungsgemäß gemeldeten Torleuten anderer „Unterliga-Mannschaften“ grundsätzlich gestattet.
Dabei sind folgende Auflagen zu beachten:
a) Der geborgte Tormann darf nicht aus der RLO oder einer höheren Liga sein.
b) Der geborgte Tormann darf nicht von seinem Stammteam oder durch seine Liga gesperrt sein
c) Erhält der geliehene Tormann eine Strafe mit darauffolgender Sperre, ist er auch für seinen
Stammverein solange gesperrt, bis die Strafe abgelaufen ist.
d) Ein Tormann kann maximal für 3 aufeinander folgende Spiele als Ersatz für jeweils nur 1
Team eingesetzt werden.
e)Die Statistik des geborgten Tormannes wird bei den Leihspielen für keine Mannschaft (auch nicht
für die Statistik seiner eigenen Mannschaft) berücksichtigt.

§7 Ausrüstung

Generell muss die Ausrüstung der Spieler den Regeln der IIHF sowie den Regeln des OEHV
entsprechen.

Alle Spieler müssen einen vom IIHF zugelassenen Kopfschutz/Helm tragen.
Alle Nachwuchsspieler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Geburtsdatum!) müssen einen
Vollgesichtsschutz tragen. Dieser muss aufklappbar sein.

Alle Spieler, die nach dem 31.12.1975 geboren sind, müssen ein Halbvisier ODER einen
Vollgesichtsschutz, Gitter oder Gitter-Plexi-Kombi (nach IIHF-Regel) tragen!

Alle Spieler müssen einen schnittfesten Halsschutz gem. IIHF-Reglement tragen
Spieler- und Tormannstöcke können vor oder während eines Spieles vermessen werden, ebenso die
Beinschoner der Torleute.

Alle verwendeten Ausrüstungsgegenstände müssen den vom IIHF festgelegten Normen entsprechen
und können vom SR oder auf Anfrage des Gegners jederzeit überprüft werden.

§8 Pflichten des Veranstalters

Dem Veranstalter obliegen die Vorbereitung und die administrative Durchführung der Spiele. Er ist
für die Aufstellung eines entsprechenden Ordnerdienstes samt Zeitnehmung verantwortlich.
Die Strafbank besetzt jedoch jedes Team selbst mit je einer Person. Dies kann bei Auswärtsspielen auch vom Heimteam übernommen werden.

Bei allen Meisterschaftsspielen sollte im eigenen Interesse des Veranstalters zumindest ein
ausgebildeter Sanitäter (mit Notfallausbildung) vor Ort anwesend sein. Die Termine (Ort und Zeit sowie die Reihenfolge der Paarungen) der Meisterschaftsspiele werden
seitens des Ligareferenten eingeteilt.

Eine gesonderte Verständigung durch den Heimverein hat daher nicht zu erfolgen.
Findet ein Spiel zufolge Höherer Gewalt nicht statt, so hat der anreisende Verein gegenüber dem
Veranstalter kein Recht auf Kostenersatz.

Den Schiedsrichtern, falls sie die Anreise schon angetreten haben, sind in diesem Falle die
Reisekosten zu ersetzen. In Streitfällen obliegt die Entscheidung dem Ligavorsitzenden.

Muss ein Spiel abgesagt werden, so sind davon sofort der zuständige Ligareferent und der Gegner
zu verständigen. Der Ligareferent hat darüber hinaus sofort den SR-Besetzungsrefernt zu verständigen. Erfolgt die Absage weniger als 5 Stunden vor dem festgesetzten Spieltermin und ist die zeitgerechte Mitteilung nicht durch Höhere Gewalt verhindert worden, so hat der Veranstalter dem reisenden Verein und den Schiedsrichtern die angefallenen Kosten zu ersetzen.

Bei Unstimmigkeiten über diese Kosten entscheidet der Ligavorsitzende. Der Veranstalter hat die Fahrtkosten, das Taggeld der Schiedsrichter und die Schiedsrichtergebühr zu tragen und vor Spielbeginn zu entrichten.

Die Teams haben mindestens 30 Minuten vor Warmup-Beginn das vom Zeitnehmer zur
Verfügung gestellte PreGame Formular – adaptiert (jedoch nur linker Teil – teilnehmende Spieler samt richtiger Trikotnummer – Nichtspielende durchstreichen – Kennzeichnung GK – C – A) mit Unterschrift des jeweiligen Teamverantwortlichen dem anwesenden Punkterichter zu übergeben. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Mannschaften zeitgerecht auf das Eis gerufen werden.

Das Warmup darf maximal 20min betragen.
Die Drittelpausen haben 15 Minuten zu betragen. Die Mannschaften sind nach Ablauf von 12 Minuten auf das Eis zu rufen. Wenn die Umstände es erfordern, sind auch kürzere Pausen erlaubt. Es sind vom Veranstalter mindestens 2 Off Ice-Offizielle (Zeitnehmer, Punkterichter) für die Abwicklung des Meisterschaftsspiels einzusetzen.

In der STEFFL-Arena werden die notwenigen Zeitnehmer und Punkterichter automatisch vom ZN-
Team Wien gestellt.

Die Strafbankbetreuer in der STEFFL-Arena sind jedoch vom jeweiligen Team zu stellen.
In NÖ stellt die Strafbankbetreuer immer der Veranstalter, also das Heimteam. Sollten weniger als zwei Off Ice-Offizielle und/oder nicht je ein Strafbankbetreuer auf beiden Strafbänken anwesend sein, darf der Schiedsrichter das Spiel nicht anpfeifen. Das Spiel wird mit 5:0 für den Gastverein gewertet.

§9 Pflichten der Gastmannschaft

Ist dem anreisenden Verein keine Verständigung über das Spiel gemäß § 8 zugegangen und bringt
eine (telefonische) Anfrage beim Ligareferenten bzw. am Veranstaltungsort auch keine Klärung, so
hat der anreisende Verein zu dem lt. Spielplan vorgesehenen Spieltermin anzutreten. Alle aus einem solchen Versäumnis entstandenen Kosten hat der Veranstalter zu tragen.

Bei Absagen des anreisenden Vereines, mit Ausnahme von höherer Gewalt, wird das Spiel mit 5:0
für den Heimverein gewertet und nachgewiesene Kosten des Veranstalters müssen ersetzt werden.

Verspätetes Eintreffen zufolge von Verkehrsverhältnissen, Unfällen (ausgenommen direkte
Verwicklung in einen Unfall) usw. können nicht als höhere Gewalt gewertet werden.
Desgleichen kann auch das Fehlen von Spielern nicht als höhere Gewalt angesehen werden.

§10 Schiedsrichter

Schiedsrichter für das einzelne Match werden vom zuständigen Besetzungsreferenten eingeteilt. Die
Verantwortung der rechtzeitigen SR-Besetzung (siehe Referee-Manager) obliegt grundsätzlich dem
jeweiligen Heimverein. Dieser hat sich auch zu vergewissern, ob das Match ordnungsgemäß vom zuständigen Schiedsrichter-Referat besetzt wurde. Hat eine diesbezügliche Vernachlässigung eine Spielabsage zur Folge, hat die entsprechenden Kosten, z.B. Fahrtkosten für das Gastteam, das veranstaltende Team zu tragen.

Meisterschaftsspiele dürfen nur von lizenzierten Schiedsrichtern geleitet werden.

Vom SR-Besetzungsreferenten nominierte Schiedsrichter sind zu akzeptieren.
Tritt eine Mannschaft wegen Ablehnung des Schiedsrichters nicht an, so wird das Spiel mit 5:0 für den Gegner gewertet. Darüber hinaus behält sich der Ligavorsitzende das Recht vor, weitere Strafen zu verhängen.

Werden vier Schiedsrichter nominiert und es erscheinen nur drei, so ist das Spiel von den drei verbleibenden Schiedsrichtern zu leiten. Sind nur zwei (oder nur ein) Schiedsrichter erschienen und kann innerhalb von 30 Minuten, gerechnet vom offiziellen Beginn der Spielzeit nach hinten, kein weiterer Schiedsrichter gefunden werden, so ist eine Neuaustragung des Spieles anzusetzen.

Der Schiedsrichter hat den Spielbericht und das zur Verfügung gestellte PreGame-Formular zu
kontrollieren. Er ist für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht verantwortlich. Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen, dass auf der Spielerbank nur jene Spieler anwesend sind, die auch im Spielbericht eingetragen sind.

Am Spiel dürfen nur Spieler teilnehmen, welche zu Spielbeginn am Spielbericht aufscheinen. Der Schiedsrichter hat am Ende des Spieles gemeinsam mit dem anwesenden Punkterichter am Laptop den Spielbericht auf Richtigkeit zu überprüfen und im Anschluss muss der Spielbericht vom Punkterichter im Hockeydata-System hochgeladen werden. Erst danach ist der Spielbericht zur Gänze abgeschlossen. Änderungen können nur vom Ligareferenten im Nachhinein richtiggestellt werden. Jedes Team bekommt nach dem Spiel einen vom Schiedsrichter unterschriebenen Spielbericht unaufgefordert ausgefolgt.

§11 Wertung

Meisterschaftsspiele werden wie folgt gewertet:

  • Sieg in regulärer Spielzeit: 3 Punkte

  • Unentschieden: jedes Team erhält je 1 Punkt

  • Overtime/Penaltyschießen: Sieger erhält noch 1 Punkt dazu

  • Niederlage: 0 Punkte

Regeln für die Platzierung bei Punktegleichheit:
Haben zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Punktezahl, dann wird die Platzierung durch die Resultate, die diese Mannschaften in den Spielen direkt gegeneinander erzielt haben, entschieden. Hierbei wird nach folgenden Kriterien vorgegangen:
1. Nach der erreichten Punktezahl in den direkten Begegnungen
2. Nach der Tordifferenz
3. Nach der Anzahl der geschossenen Tore
4. Nach der Tordifferenz aus allen Spielen der Meisterschaft in den direkten Begegnungen
5. Nach der Anzahl der geschossenen Tore aus allen Spielen der Meisterschaft in den direkten Begegnungen

§12 Beglaubigung der Wettspiele

Die Beglaubigung wird von den Schiedsrichtern auf Grund der Spielberichte vorgenommen. In folgenden Fällen sind Wettspiele nicht mit dem erzielten Resultat zu beglaubigen:

  • Ein Verein tritt nicht an: 5:0 für den Gegner und € 900,-- Geldstrafe für den nichtantretenden Verein

  • Ein Verein tritt zum Rückspiel nicht an: Entweder 5:0 für den Gegner oder falls beim ersten Spiel eine höhere Tordifferenz erzielt wurde, so wird diese um ein Tor erhöht und € 500,- €

  • Geldstrafe

  • Beide Vereine treten nicht an: 0:5 gegen beide und je € 500,-- Geldstrafe

  • Der Veranstalter hält den Spieltermin nicht ein: 5:0 für den Gegner und € 500,- € Geldstrafe für den veranstaltenden Verein

  • Eine Mannschaft tritt ab oder das Spiel wird aus Verschulden einer Mannschaft abgebrochen: 5:0 für den Gegner, falls die tatsächlich erzielte Tordifferenz nicht günstiger ist.

  • Beide Mannschaften treten ab oder das Spiel wird aus Verschulden beider Mannschaften abgebrochen: 0:5 gegen beide.

  • Erstreben unerlaubter Vorteile (z.B. Einsatz von nicht berechtigten Spielern usw.): 5:0 für den Gegner, falls das tatsächlich erzielte Ergebnis (Tordifferenz!) nicht besser war.

  • Abbruch eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines: Neuaustragung.

  • Wurden bereits zwei volle Spieldrittel gespielt und es kommt dann zu einem Abbruch, kann ein Nachtragsspiel angeordnet werden. Bei einem Nachtragsspiel muss ein volles Spieldrittel unter Übernahme des Ergebnisses zum Zeitpunkt des Spielabbruches ausgetragen werden. Bei der Durchführung eines solchen Nachtragsspieles sind nur solche Spieler spielberechtigt, die am Tage des nicht vollendeten Spieles am Spielbericht aufgeschienen sind.

  • Wird ein Spiel wenige Minuten vor Schluss abgebrochen und kann in den fehlenden Minuten nach menschlichem Ermessen - nach Einschätzung der SR - die bis dahin führende Mannschaft den Sieg nicht mehr verspielen, kann das Spiel mit dem beim Abbruch bestehendem Resultat beglaubigt werden. Bei Neuaustragung eines Spieles sind alle Spieler spielberechtigt, die zu diesem Zeitpunkt auf dem Spielbericht gestanden sind.

  • Ein oder beide Vereine sind gesperrt: 0:5 gegen den gesperrten Verein bzw. gegen beide.

  • In allen voran genannten Fällen kann der MOBA-Referent von einer Strafverifizierung absehen und eine Neuaustragung anordnen, wenn nach dem Bericht des Ligavorsitzenden die Strafverifizierung wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die Meisterschaftschancen eines unbeteiligten dritten Vereines haben könnte.

  • Scheidet ein Verein aus der Meisterschaft aus, so sind bei Meisterschaftsbewerben mit einfacher Hin- und Rückrunde alle Resultate des ausscheidenden Vereines zu streichen

  • Sollte einer der vier Erstplatzierten Vereine nach Beendigung des Grunddurchganges ausfallen oder zu den Halbfinalspielen aus eigenem Verschulden nicht antreten können, so rückt der nächstplatzierte Verein in der Tabelle des Grunddurchganges nach.

o Über mögliche Strafen für den nicht antretenden Verein oder Schadensansprüche des gegnerischen Vereines entscheidet der Ligavorsitzende

  • Bei einem Nichtantreten eines Vereines im Finale scheidet dieser Verein aus dem Bewerbaus.

o Über mögliche Strafen für den nicht antretenden Verein oder Schadensansprüche des gegnerischen Vereines entscheidet der Ligavorsitzende

§13 Nichtantreten einer Mannschaft, Wartezeiten, Spielfähigkeit des Platzes

Die Wartezeit beträgt 15 Minuten. Sind dann nicht mindestens 7 Spieler inkl. Torhüter auf dem Spielfeld (und der Bank), gilt das Spiel als nicht angetreten.

Ausnahme: Bei Verspätung infolge höherer Gewalt (= Ursachen, für die der verspätete Verein nicht verantwortlich gemacht werden kann) ist die Wartezeit auf 30min zu erstrecken; in diesem Fall ist eine telefonische Meldung über den Grund der Verspätung an die Heimmannschaft erforderlich.

Ist das Spielfeld anderweitig in Anspruch genommen oder muss mit dem Betreten wegen
Eisaufbereitung oder anderer Arbeiten zugewartet werden, müssen Gegner und Schiedsrichter jedenfalls warten, bis das Spiel beginnen kann. Hierbei ist auf das Spielende innerhalb der Betriebszeit der Anlage Bedacht zu nehmen (ev. die Pausen verkürzen).

Sollte die Spielfähigkeit des Platzes fraglich sein, haben beide Mannschaften jedenfalls so lange zu
warten, bis der Schiedsrichter eine Entscheidung über die Spielfähigkeit des Platzes getroffen hat.

Sollte die Gastmannschaft zu einem Spiel nicht antreten, so trägt die Gastmannschaft die
nichtstornierbaren Kosten der Heimmannschaft.

§14 Bestimmungen betreffend Spielerberechtigung (Spielerlaubnis)

Das Antreten eines Spielers ohne Freischaltung vom WEHV/NÖELV in MyTeam hat für die
betroffene Mannschaft lediglich eine Bestrafung nach der Disziplinarordnung zur Folge.

Auf jeden Fall muss der Spieler aber von seiner Mannschaft spätestens bis zum 15.12.25 beim
WEHV/NÖELV gemeldet sein. Der Spieler darf, wenn er kurz vor dem Spiel vom WEHV/NÖELV noch freigeschalten wurde, am Spiel teilnehmen.

Spieler, denen die Spielberechtigung wegen einer begangenen Regelwidrigkeit entzogen wurde,
sind bis zur Entscheidung der MOBA für kein weiteres Spiel spielberechtigt.

Spieler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen einen gültigen ärztlichen Tauglichkeitsbefund haben, der spätestens bis zum 1.Juni des laufenden Jahres ausgestellt sein muss. Ohne diesen ärztlichen Tauglichkeitsbefund kann kein Spieler in MyTeam vom ÖEHV freigeschalten werden. Nachwuchsspieler ohne Tauglichkeitsbefund dürfen an keinem Wettspiel teilnehmen.

§15 Strafen

Alle Strafen für Spieler, die in anderen Meisterschaften des WEHV/NÖELV anfallen, in denen
diese Spieler eingesetzt sind, werden auch auf die Regionalliga Ost übertragen und umgekehrt.

Beim WEHV/NÖELV und in der Regionalliga Ost gilt die bisher gewohnte Regelung: Die zweite
SPD-Strafe bedeutet auch eine Spielsperre. Ungeachtet dessen kann aber auch das MOBW aufgrund des SR-Berichtes eine oder weitere Spielsperren verhängen.

Bei physischem Kontakt mit Spiel-Offiziellen oder Zuschauern wird (abweichend vom IIHF-Regelbuch) zwingend eine Spielsperre für 1 Spiel verhängt. Der Vorfall muss vom SR am Spielbericht vermerkt werden und an das MOBW weitergeleitet werden.

§16 Proteste

Hinsichtlich der Erhebung von Protesten wird auf die Disziplinarordnung des ÖEHV (§26 PROTEST) verwiesen.
Generell: kann der SR über einen Protest nicht selbst entscheiden, muss er schriftlich am Spielbericht festgehalten und vom SR und einem Funktionär des protestführenden Vereines unterschrieben werden. Die Protestgebühr von € 300.- ist binnen 3 Tagen zu bezahlen.

BERUFUNGEN: Können ausschließlich beim Ligavorsitzenden, Andreas Ösze, schriftlich innerhalb von 24h (OEHV!) nach Verkündigung des Straferkenntnisses, mit gleichzeitiger Entrichtung der Berufungsgebühr von 150.- € eingebracht werden. SIEHE: §4 und §23/2 der Disziplinarordnung des OEHV.
Erstmals sind Videoaufnahmen zur Beweisführung im Berufungsverfahren zulässig.

§17 Schlussbestimmungen

Die Bestimmungen der vorliegenden Meisterschaftsausschreibung gelten in Verbindung mit den
einschlägigen Vorschriften des ÖEHV und der Disziplinarordnung des ÖEHV. Des Weiteren ist es der MOBA des WEHV/NÖELV möglich, Spieler, Funktionäre, Betreuer usw. für folgende Bereiche der Eishalle zu sperren.
Sperre zum

  • Betreten der Strafbank.

  • Betreten der Spielerbank.

  • Betreten der Kabinen der Mannschaften und/oder der Schiedsrichter.

  • Betreten des Kabinengangs der jeweiligen Halle/Anlage.

Dies alles gilt für mindestens eine Stunde vor dem Spiel bis einschließlich eine Stunde nach dem
jeweiligen Spiel. In allen in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Ligavorsitzenden, Andreas Ösze, das Recht der Auslegung und Entscheidung zu.

§18 Dopingbestimmungen

Es wird darauf hingewiesen, dass für alle Vereine im ÖEHV und somit auch im WEHV/NÖLV generell Dopingverbot besteht. Es gelten die dahingehenden Regeln u. Vorschriften der NADA (Nationale Anti-Doping Agentur).

Die Vorstände des WEHV/NÖELV:

Für den WEHV, Andreas Ösze

Für den NÖLV, Jürgen Hampel

BANKVERBINDUNG WEHV: IBAN AT38 20111 2865 2874 100 BIC GIBAATWW (Erste Bank)
BANKVERBINDUNG WEHV für EISZEITEN: IBAN AT81 20111 2865 2874 102